Wir unterstützen Sie mit unseren langjährigen Erfahrung. Ihre Mitarbeitenden können sich innerhalb von wenigen Tagen telefonisch, online oder persönlich bei uns beraten lassen. Unser Ziel ist es, sie durch Hilfe zur Selbsthilfe sowie durch das Aufzeigen möglicher nächster Schritte zu unterstützen.
Unternehmen jeglicher Grösse sind verpflichtet, die körperliche und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Diese Verpflichtung wurde in einem wichtigen Urteil des Bundesgerichts festgelegt.
Durch eine Vereinbarung mit uns als externe Vertrauensstelle erfüllen Sie Ihre gesetzliche Fürsorgepflicht und schützen sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Die Beratungen sind in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch möglich.
Interne Vertrauenspersonen müssen verschwiegen, vertrauens- und glaubwürdig sein. Sie müssen zwingend eine Position ausserhalb der Linie haben, was es ihnen ermöglicht, eine weitgehend eigenständige Position einzunehmen und diese sowohl gegenüber der betroffenen als auch gegenüber der beschuldigten Person zu vertreten. Geeignet sind beispielsweise Mitarbeiter des Sozialdienstes, Gleichstellungsbeauftragte, Beauftrage für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz oder Mitglieder der Personalkommission. HR-Fachpersonen sind für diese Funktion ungeeignet, da Wissen und Aufgaben aus der einen Tätigkeit in Konflikt mit der anderen Funktion geraten können. In kleinen und mittleren Betrieben ist es deshalb meist nur beschränkt möglich, eine geeignete Person für diese Funktion zu finden.
Eine sehr gute Alternative oder Ergänzung zu den internen Vertrauenspersonen sind externe Fachpersonen, welche die Aufgabe der externen Vertrauensstelle übernehmen. Diese sollten qualifizierte Experten im Umgang mit Mobbing und/oder sexueller Belästigung, und/oder Diskriminierung oder sonstigen Problemen am Arbeitsplatz sein, und können über einen unterschiedlichen Hintergrund (Psychologie, Jurisprudenz) verfügen. Als Aussenstehende haben sie eine grössere Distanz, was das Einnehmen einer neutralen Position erleichtert. Auch Interessenkonflikte aufgrund beruflicher oder persönlicher Beziehungen können mit externen Vertrauenspersonen vermieden werden. Gerade dies wird von den Betroffenen oft sehr geschätzt, ja geradezu explizit gewünscht.
Am Ende des Jahres erhalten Sie einen anonymisierten Report, der die Anzahl der Fälle sowie die Art der Vorfälle (Mobbing, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung) zusammenfasst. Persönliche Informationen bleiben vertraulich.
Termine können in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage vereinbart werden, sodass Ihre Mitarbeitenden schnell die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
Nein, das ist nicht möglich. Die Fachstelle Mobbing und Belästigung konzentriert sich sei dem 1. August 2024 ausschliesslich auf die Beratung von Mitarbeitenden, deren Arbeitgeber sie als externe Vertrauensstelle beauftragt haben.
Die Liste mit Fachpersonen für Betroffene kann unter Kontakt angefordert werden.