Adressliste für betroffene Privatpersonen

Wir stellen betroffenen Privatpersonen eine Liste mit bewährten Anlaufstellen zur Verfügung, da unsere Fachstelle keine individuellen Beratungen mehr anbietet.

Informationen für Betroffene

Bei Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Ob Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung – hier finden Sie erste Orientierung: Was können Sie tun? Wie verhalten Sie sich richtig? Und wo können Sie Hilfe holen?

1. Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Mobbing bedeutet systematisches, wiederholtes Schikanieren, Ausgrenzen oder Demütigen durch Kollegen oder Vorgesetzte über einen längeren Zeitraum.

Was Sie tun können?

Dokumentieren Sie alles. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und beteiligte Personen bei jedem Vorfall – möglichst zeitnah und konkret.

Grenzen setzen. Wenn möglich: Übergriffiges Verhalten klar benennen und ablehnen – ruhig, aber bestimmt.

Informieren Sie Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten. Wenn dies nicht möglich oder sinnvoll ist, wenden Sie sich an die nächsthöhere Führungsebene, das HR oder eine interne Vertrauensstelle.

Unterstützung suchen. Ein Gespräch mit Vertrauenspersonen im Betrieb oder ausserhalb kann entlasten und erste Schritte klären.

Gesundheit schützen. Psychische Belastungen durch Mobbing können ernsthaft krank machen. Suchen Sie bei Bedarf frühzeitig ärztliche oder psychologische Unterstützung.

2. Sexuelle Belästigung

Was ist sexuelle Belästigung?

Jedes unerwünschte Verhalten sexueller Natur – körperlich, verbal oder nonverbal – das die Würde einer Person verletzt. Entscheidend ist, wie es von der betroffenen Person erlebt wird.

Was Sie tun können?

Nein sagen ist Ihr Recht. Setzen Sie Grenzen, wenn möglich. Signalisieren Sie klar, dass das Verhalten unerwünscht ist – mündlich oder schriftlich. Sie müssen das nicht tolerieren.

Vorfälle dokumentieren. Bewahren Sie Nachrichten, E-Mails oder andere Hinweise auf. Notieren Sie Vorfälle mit allen Details. Merken Sie sich allfällige Zeug:innen.

Vorfall melden. Arbeitgebende sind nach dem Gleichstellungsgesetz gesetzlich verpflichtet, Sie zu schützen. Wenden Sie sich an eine vorgesetzte Person oder ans HR.

Frühzeitig Unterstützung in Anspruch nehmen. Sexuelle Belästigung kann sehr belastend sein. Professionelle Unterstützung kann entlasten und Orientierung geben.

3. Diskriminierung am Arbeitsplatz

Was ist Diskriminierung?

Benachteiligung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung – etwa bei Einstellung, Beförderung, Lohn oder Kündigung.

Was Sie tun können?

Fakten festhalten. Wann, wo und wie wurden Sie benachteiligt? Was wurde gesagt oder entschieden? Je konkreter, desto besser.

Schriftlich nachhaken. Falls eine Entscheidung Sie betrifft (z. B. Ablehnung, Entlassung), fordern Sie eine schriftliche Begründung an.

Unterstützung suchen. Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, das HR oder eine interne oder externe Meldestelle. Lassen Sie sich beraten, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll und zielführend sind.

Rechtliche Möglichkeiten prüfen. Das Gleichstellungsgesetz und weitere Gesetze bieten Schutz. Eine Rechtsberatung kann klären, welche Schritte möglich sind.

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